Bezüglich Kostendeckung nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse.
Sandra Villiger: | ZSR-Nr.: B171203 |
Berufsausübungsbewilligung | |
LUZERN DSt. Gesundheit und Sport | Oktober 2016 |
ZÜRICH Gesundheitsdirektion | Dezember 2017 |
AARGAU Dep. Gesundheit und Soziales | Dezember 2017 |
Fusspflege ist mit ärztlicher Verordnung über die Krankenkassen Grundversicherung gedeckt:
Erklärung:
Die Fusspflege bei Diabetikern stellt Massnahmen der Behandlungspflege im Sinne des KVG Art. 7 Abs. 2 lit. b Ziff. 10 dar, sie sind der Tarifposition b zuzuordnen.
In anderen Fällen sind sie als Teil der Grundpflege bildenden Massnahme im Sinne des KVG Art. 7 Abs. 2 lit. c Ziff. 1 zu sehen und der Tarifposition c zuzuordnen, dies aufgrund der Tatsache, dass der Patient infolge seines Gesundheitszustands nicht in der Lage ist, die Tätigkeit der Fusspflege selbstständig und/oder in ausreichend nötigem Umfang auszuführen. Sie ist somit als Unterstützung und Pflegeleistung (und nicht etwa als kosmetische Massnahme) zu bezeichnen.
Ablauf:
Als Zusatzinformation habe ich die gesetzlichen Grundlagen für Sie hier zusammengestellt: ges. Grundlagen
Laden Sie die ärztliche Verordnung mit allen Info's herunter. Alle Blätter sollten Sie bei Ihrem Arzt vorlegen und mir im Original bringen oder zusenden.